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   OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08   

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OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08 (https://dejure.org/2009,7706)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16.02.2009 - 2 B 598/08 (https://dejure.org/2009,7706)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 2 B 598/08 (https://dejure.org/2009,7706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Bewerberauswahl anhand des Begriffes der "langjährigen Erfahrung" in einem Anforderungsprofil einer Stellenausschreibung; Erfordernis einer Kostengrundentscheidung bei einer Beschwerde gegen einen "unechten" Hängebeschluss i.R.e. Streitigkeit über eine ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 2; GG Art. 33 Abs. 2
    Konkurrentenstreit; Zwischenregelung (Hängebeschluss); langjährige Erfahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08
    Im Auswahlverfahren ist der Dienstherr an das von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden, da er andernfalls in Widerspruch zu dem selbst gesteckten Ziel bestmöglicher Aufgabenwahrnehmung gerät (BVerwG, Urt. vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - BVerwGE 115, 58-62).

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei dem in der Stellenausschreibung geforderten Merkmal "langjährige Erfahrung in der FRLSt als Disponent in der Funktion eines Hauptbrandmeisters" um ein konstitutives Profilmerkmal handelt, bei dem der Bewerber, der dem Merkmal nicht entspricht, von vornherein aus dem unter Eignungsgesichtspunkten zu vergleichenden Bewerberfeld ausgeschieden werden muss, oder um ein allgemeines Anforderungsmerkmal, das von dem Bewerber in einem geringeren oder in einem höheren Maße erfüllt werden kann und dem Dienstherrn im Hinblick auf die Frage seines Vorliegens und seiner Bedeutung einen Wertungsspielraum eröffnet, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. dazu: Beschluss des Senats vom 28.01.2009 - 2 B 479/08; BVerwG, Urt. vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - a. a. O.; OVG Münster, Beschl. vom 23.06.2004 - 1 B 455/04 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 S 33.07

    Beschwerde gegen Hängebeschluss

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08
    Nach überwiegender Auffassung ist eine Beschwerde gegen eine Zwischenregelung des Verwaltungsgerichts zulässig, weil es sich bei einer Zwischenregelung nicht um eine nach § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbare prozessleitende Verfügung handelt, die lediglich den äußeren, förmlichen Fortgang des Verfahrens betrifft, sondern inhaltlich, wenn auch befristet bis zu einer Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag, über das einstweilige Rechtsschutzbegehren des Antragstellers entschieden wird (vgl. Sächs. OVG, Beschl. vom 17.12.2003 - 3 BS 399/03 -NVwZ 2004, 1134; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 24.04.2007 - 3 S 33.07 - NVwZ-RR 2007, 719 m. w. N.; Kopp, VwGO, Kommentar, 15. Aufl., § 146 Rz. 11; a. A.: VGH Kassel, Beschl. vom 23.08.1994 - 1 TG 2086/94 - NVwZ-RR 1995, 302).

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Beschwerde gegen eine Zwischenregelung (sog. Hängebeschluss) des Verwaltungsgerichts um einen gegenüber der "Hauptsache" unabhängigen selbstständigen Verfahrensabschnitt handelt, der eine Kostenentscheidung erfordert, auch wenn die angefochtene Entscheidung zu Recht ohne Kostenregelung ergangen ist (so: Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, Großkommentar, 2. Aufl. 2006, § 161 Rz. 8; Clausing in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 161 Rz. 6; anderer Ansicht: Sächs. OVG, Beschl. vom 27.07.2006 - 3 BS 151/06; OVG Münster, Beschl. vom 05.11.2008 -8 B 1631/08 und vom 30.06.2004 - 17 B 1154/04; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 24.04.2007 -3 S 33.07 - sämtlich juris).

  • OVG Bremen, 28.01.2009 - 2 B 479/08

    Anforderungsprofil; Auswahl

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08
    Dabei obliegt es seinem organisatorischen Ermessen, wie er einen Dienstposten zuschneiden will und welche Anforderungen demgemäß der Bewerberauswahl zugrunde zu legen sind (Beschluss des Senats vom 28.01.2009 - 2 B 479/08; BVerfG, Beschl. vom 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - ZBR 2008, 164-166).

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei dem in der Stellenausschreibung geforderten Merkmal "langjährige Erfahrung in der FRLSt als Disponent in der Funktion eines Hauptbrandmeisters" um ein konstitutives Profilmerkmal handelt, bei dem der Bewerber, der dem Merkmal nicht entspricht, von vornherein aus dem unter Eignungsgesichtspunkten zu vergleichenden Bewerberfeld ausgeschieden werden muss, oder um ein allgemeines Anforderungsmerkmal, das von dem Bewerber in einem geringeren oder in einem höheren Maße erfüllt werden kann und dem Dienstherrn im Hinblick auf die Frage seines Vorliegens und seiner Bedeutung einen Wertungsspielraum eröffnet, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. dazu: Beschluss des Senats vom 28.01.2009 - 2 B 479/08; BVerwG, Urt. vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - a. a. O.; OVG Münster, Beschl. vom 23.06.2004 - 1 B 455/04 - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2007 - 2 E 11099/07

    Streitwertbemessung; Beamtenrecht; Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 3, 52 Abs. 5 Satz 2 GKG (Beschl. des Senats vom 08.02.2006 - 2 B 395/05; auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 28.11.2007 - 2 E 11099/07 - juris; der vom OVG Rheinland-Pfalz als andere Auffassung zitierte Beschluss des Senats vom 16.03.2007 - 2 B 286/06 betraf einen Versetzungsbewerber).

    Dieser Streitwert ist auch zugrundezulegen, wenn ein Antragsteller die Ernennung mehrerer Bewerber verhindern möchte (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 28.11.2007 - 2 E 11099/07 - juris).

  • OVG Sachsen, 27.07.2006 - 3 BS 151/06

    Konkurrentenstreitverfahren; Zwischenregelung; Stellenbesetzung; Antrag nach §

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08
    In der Regel reicht zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten aus Art. 33 Abs. 2 GG die einstweilige Freihaltung nur einer Planstelle aus, denn die Freihaltung mehrerer Planstellen für einen Beamten greift im allgemeinen unverhältnismäßig in die Personaldisposition des Dienstherrn sowie in die Interessen der anderen beteiligten Beamten ein und würde zu einer Übersicherung des Antragstellers führen (BVerwG, Beschl. vom 10.11.1993 - 2 ER 301/93 -Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 50 und DVBl. 1994, 118-120; Sächs. OVG, Beschl. vom 27.07.2006 - 3 BS 151/06 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 20.03.1995 - 4 S 4/95 - juris; a. A.: VG Meiningen, Beschl. vom 14.09.2007 - 1 E 329/07 Me - juris, im Anschluss an: VGH Kassel, Beschl. vom 18.02.1991 - 1 TG 85/91 - NVwZ-RR 1992, 34-35).

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Beschwerde gegen eine Zwischenregelung (sog. Hängebeschluss) des Verwaltungsgerichts um einen gegenüber der "Hauptsache" unabhängigen selbstständigen Verfahrensabschnitt handelt, der eine Kostenentscheidung erfordert, auch wenn die angefochtene Entscheidung zu Recht ohne Kostenregelung ergangen ist (so: Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, Großkommentar, 2. Aufl. 2006, § 161 Rz. 8; Clausing in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 161 Rz. 6; anderer Ansicht: Sächs. OVG, Beschl. vom 27.07.2006 - 3 BS 151/06; OVG Münster, Beschl. vom 05.11.2008 -8 B 1631/08 und vom 30.06.2004 - 17 B 1154/04; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 24.04.2007 -3 S 33.07 - sämtlich juris).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08
    Mit der Übertragung der Amtszulage an die dafür ausgewählten Konkurrenten wird sich das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erledigen, weil die Übertragung der Amtszulage nicht mehr rückgängig gemacht werden darf (BVerwG, Urt. vom 21.08.2003 - 2 C 14/02 -BVerwGE 118, 370-379).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08
    Dabei obliegt es seinem organisatorischen Ermessen, wie er einen Dienstposten zuschneiden will und welche Anforderungen demgemäß der Bewerberauswahl zugrunde zu legen sind (Beschluss des Senats vom 28.01.2009 - 2 B 479/08; BVerfG, Beschl. vom 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - ZBR 2008, 164-166).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 1 B 455/04

    Grundsatz der Bestenauslese (Leistungsgrundsatz) bei Bewerbungskonkurrenzen um

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08
    Es kann dahinstehen, ob es sich bei dem in der Stellenausschreibung geforderten Merkmal "langjährige Erfahrung in der FRLSt als Disponent in der Funktion eines Hauptbrandmeisters" um ein konstitutives Profilmerkmal handelt, bei dem der Bewerber, der dem Merkmal nicht entspricht, von vornherein aus dem unter Eignungsgesichtspunkten zu vergleichenden Bewerberfeld ausgeschieden werden muss, oder um ein allgemeines Anforderungsmerkmal, das von dem Bewerber in einem geringeren oder in einem höheren Maße erfüllt werden kann und dem Dienstherrn im Hinblick auf die Frage seines Vorliegens und seiner Bedeutung einen Wertungsspielraum eröffnet, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. dazu: Beschluss des Senats vom 28.01.2009 - 2 B 479/08; BVerwG, Urt. vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - a. a. O.; OVG Münster, Beschl. vom 23.06.2004 - 1 B 455/04 - juris).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08
    In der Regel reicht zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten aus Art. 33 Abs. 2 GG die einstweilige Freihaltung nur einer Planstelle aus, denn die Freihaltung mehrerer Planstellen für einen Beamten greift im allgemeinen unverhältnismäßig in die Personaldisposition des Dienstherrn sowie in die Interessen der anderen beteiligten Beamten ein und würde zu einer Übersicherung des Antragstellers führen (BVerwG, Beschl. vom 10.11.1993 - 2 ER 301/93 -Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 50 und DVBl. 1994, 118-120; Sächs. OVG, Beschl. vom 27.07.2006 - 3 BS 151/06 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 20.03.1995 - 4 S 4/95 - juris; a. A.: VG Meiningen, Beschl. vom 14.09.2007 - 1 E 329/07 Me - juris, im Anschluss an: VGH Kassel, Beschl. vom 18.02.1991 - 1 TG 85/91 - NVwZ-RR 1992, 34-35).
  • OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06

    Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2009 - 2 B 598/08
    Eine Stellenausschreibung ist entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden auszulegen (OVG Bremen, Beschl. vom 31.08.2005 - 2 B 206/05; OVG Lüneburg, B. v. 12.03.2004 - 5 ME 390/03 - juris; Sächs. OVG, Beschl. vom 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris; OVG Hamburg, Beschl. vom 12.02.2007 - 1 Bs 354/06 - NordÖR 2008, 280-281).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2008 - 8 B 1631/08

    Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung für den Zeitraum vor der gerichtlichen

  • OVG Hamburg, 12.02.2007 - 1 Bs 354/06

    Zulässiges Anforderungsprofil für Beförderungsstelle

  • VGH Hessen, 23.08.1994 - 1 TG 2086/94

    Beamtenrecht: Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruches durch eine

  • OVG Bremen, 16.03.2007 - 2 B 286/06

    Zulässigkeit des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens aus sachlichen

  • LSG Sachsen, 22.11.2005 - L 2 B 206/05

    Gerichtkostenfreiheit eines landwirtschaftlichen Unternehmers in

  • OVG Sachsen, 17.12.2003 - 3 BS 399/03

    Prozessleitende Verfügung, Beschwer, Rechtsschutzinteresse,

  • VGH Hessen, 18.02.1991 - 1 TG 85/91

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung -

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 5 ME 390/03

    Bindung des Dienstherrn für die Dauer des Auswahlverfahrens an die mit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2004 - 17 B 1154/04

    Verwaltungsgericht Köln durfte die Abschiebung Kaplans für zwei Monate aussetzen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95

    Beförderungsauswahlverfahren - Erstellung von aktuellen Beurteilungen zur Wahrung

  • VG Meiningen, 14.09.2007 - 1 E 329/07

    Recht der Landesbeamten; Zur Frage der Vereinbarkeit der Beförderungsrichtlinie

  • VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07

    Recht der Landesbeamten; Anordnungsgrund bei Konkurrenten mit verschiedenen

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Die Abgrenzung zwischen dem konstitutiven und dem beschreibenden Teil des Anforderungsprofils ist eine Frage der Auslegung des Ausschreibungstextes, welche entsprechend § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) danach zu erfolgen hat, wie die Erklärung aus Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2004 - 5 ME 390/03 -, juris Rn. 29f.; Beschluss vom 21.4.2015 - 5 ME 64/15 - Beschluss vom 1.3.2016 - 5 ME 10/16 - Brem. OVG, Beschluss vom 16.2.2009 - 2 B 598/08 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.2014, a. a. O., Rn. 16; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 22.8.2014, a. a. O., Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Die Abgrenzung zwischen dem konstitutiven und dem beschreibenden Teil des Anforderungsprofils ist eine Frage der Auslegung des Ausschreibungstextes, welche entsprechend § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) danach zu erfolgen hat, wie die Erklärung aus Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2004 - 5 ME 390/03 -, juris Rn. 29f.; Beschluss vom 21.4.2015 - 5 ME 64/15 - Beschluss vom 1.3.2016 - 5 ME 10/16 - Brem. OVG, Beschluss vom 16.2.2009 - 2 B 598/08 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.2014, a. a. O., Rn. 16; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 22.8.2014, a. a. O., Rn. 28).
  • VG Bremen, 22.10.2013 - 6 V 853/13

    Bewerbung um ein Beamtenverhältnis auf Zeit, Baudezernent

    Wie die in einer Stellenausschreibung formulierten Qualifikationsmerkmale zu verstehen - 12 - sind, ist durch Auslegung entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden zu ermitteln (OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11; OVG Bremen Beschlüsse v. 31.08.2005 - 2 B 206/05 und v. 16.02.2009 - 2 B 598/08 - juris Rz. 12; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris Rz. 44; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.02.2007 - 1 Bs 354/06 - juris).

    Hierbei ist analog § 133 BGB der objektive Erklärungsinhalt entscheidend (OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11; OVG Bremen Beschlüsse v. 31.08.2005 - 2 B 206/05 und v. 16.02.2009 - 2 B 598/08 - juris Rz. 12; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris Rz. 44; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.02.2007 - 1 Bs 354/06 - juris).

    Wie die in einer Stellenausschreibung formulierten Qualifikationsmerkmale zu verstehen sind, ist durch Auslegung entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden zu ermitteln (OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11; OVG Bremen Beschlüsse v. 31.08.2005 - 2 B 206/05 und v. 16.02.2009 - 2 B 598/08 - juris Rz. 12; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris Rz. 44; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.02.2007 - 1 Bs 354/06 - juris).

    Hierbei ist analog § 133 BGB der objektive Erklärungsinhalt entscheidend (OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11; OVG Bremen Beschlüsse v. 31.08.2005 - 2 B 206/05 und v. 16.02.2009 - 2 B 598/08 - juris Rz. 12; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris Rz. 44; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.02.2007 - 1 Bs 354/06 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

    Ob ein Bewerber das konstitutive Anforderungsprofil erfüllt, unterliegt vollständig der gerichtlichen Kontrolle (Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.03.2008 - 3 CE 08.53 -, BayVBl 2009, 345; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 08.09.2008 - 1 B 910/08 -, ZBR 2009, 276 und vom 08.10.2010 - 1 B 930/10 -, Juris; OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009 - 2 B 598/08 -, DÖD 2009, 202).

    Die Abgrenzung zwischen dem konstitutiven und dem beschreibenden Teil des Anforderungsprofils ist eine Frage der Auslegung, die entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden zu erfolgen hat (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.03.2004 - 5 ME 390/03 - Juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, ThürVBl 2007, 187; OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009, a.a.O).

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    Die Abgrenzung zwischen dem konstitutiven und dem beschreibenden Teil des Anforderungsprofils ist eine Frage der Auslegung, die entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden zu erfolgen hat (OVG Niedersachsen vom 12.3.2004, Az. 5 ME 390/03 , Leitsatz; Thüringer OVG vom 30.3.2007, Az. 2 EO 729/06, ThürVBl 2007, 187, RdNrn. 44, 45 nach ; OVG Bremen vom 16.2.2009, Az 2 B 598/08, DÖD 2009, 202, RdNr. 12 nach ); bestätigend kann auch die Handhabung dieses Merkmals durch den Dienstherrn im Rahmen der Auswahlentscheidung herangezogen werden (vgl. BayVGH vom 11.5.2009, Az. 3 CE 09.596 , RdNr. 19).
  • VG Würzburg, 11.11.2019 - W 1 E 19.1444

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Brandinspektors

    Die Abgrenzung zwischen dem konstitutiven und dem beschreibenden Teil des Anforderungsprofils ist eine Frage der Auslegung, die entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden zu erfolgen hat (OVG Niedersachsen vom 12.3.2004, Az. 5 ME 390/03 - juris, Leitsatz; Thüringer OVG vom 30.3.2007, Az. 2 EO 729/06, ThürVBl 2007, 187, - juris, Rn. 44, 45; OVG Bremen vom 16.2.2009, Az 2 B 598/08, DÖD 2009, 202 - juris, Rn. 12); bestätigend kann auch die Handhabung dieses Merkmals durch den Dienstherrn im Rahmen der Auswahlentscheidung herangezogen werden (vgl. BayVGH vom 11.5.2009, Az. 3 CE 09.596 - juris, Rn. 19; BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 -juris, Rn. 80 - 81).

    Dem steht auch nicht das von der Antragsgegnerin angeführte Urteil des OVG Bremen, B.v. 16.2.2009 - 2 B 598/08 - juris, welches die Antragsgegnerin analog anzuwenden gedachte, entgegen.

    Aus der Formulierung ergibt sich lediglich, dass es sich um einen Zeitraum von mehreren Jahren handeln muss, eine eindeutige Vorgabe für einen Zeitraum ergibt sich dabei gerade nicht aus dem Wortlaut (OVG Bremen, B. V. 16.2.2009 - 2 B 598/08 - juris).

  • OVG Bremen, 30.01.2014 - 2 B 258/13

    Konkurrentenstreit um Stelle einer hauptamtlichen Stadträtin/eines

    Stellenausschreibungen sind entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden auszulegen (OVG Bremen, Beschlüsse vom 17.07.2013 - 2 S 343/11; vom 27.07.2009 - 2 B 166/09 -, [...]; vom 16.02.2009 - 2 B 598/08 -, [...] = DÖD 2009, 202; und vom 31.08.2005 - 2 B 206/05; BVerwG, Beschl. vom 25.10.2011 - 2 VR 4/11 -, [...] = NVwZ-RR 2012, 241 ; Beschl. vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, a.a.O.).

    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (BVerwG, Urt. vom 30.10.2013 - 2 C 23/12 -, [...]; OVG Bremen, Beschluss vom 16.02.2009, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 05.12.2018 - 12 B 59/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Sie verkennt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein solches Kriterium (vorliegend handelt es sich nach den obigen Maßstäben um ein sogenanntes fakultatives/nicht konstitutives Profilmerkmal, was von den Beteiligten auch nicht in Zweifel gezogen wird) im Rahmen der Auswahlentscheidung erst, und nur dann herangezogen werden kann, wenn die Bewerber aufgrund des Vergleichs der Gesamturteile der dienstlichen Beurteilungen (und gegebenenfalls nachfolgender Binnendifferenzierungen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016 - 2 B 598/08 Juris, Rdnr. 46 ff. und BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014, aaO, Rdnr. 35 ff.) als im Wesentlichen gleich geeignet anzusehen sind.

    Erst dann wechselt der Bezugspunkt der Entscheidung dergestalt, dass nunmehr das Amt im funktionellen Sinne maßgeblich wird (OVG Bremen, Beschluss vom 22.09.2016, aaO, Rdnr. 49).

  • VG Bremen, 21.06.2011 - 6 V 1596/10

    Konkurrentenstreit

    Ihr Vorliegen ist vom Gericht in vollem Umfang überprüfbar (OVG Bremen, Beschl. v. 16.02.2009 - OVG 2 B 598/08 -, BeckRS 2009, 32585).

    Die Auslegung erfolgt aus der Sicht eines objektiven und verständigen Empfängers, nicht nach dem inneren Willen der Antragsgegnerin (OVG Bremen, Beschl. v. 16.02.2009 - OVG 2 B 598/08 -, BeckRS 2009, 32585).

  • VG Bremen, 27.04.2009 - 6 V 3282/08

    Stellenbesetzung "Direktor/Direktorin bei der Bremischen Bürgerschaft"

    schränkt überprüfbar ist (vgl. dazu: OVG Bremen, Beschl. v. 16.02.2009 - 2 B 598/08 -, m.w.N.).

    Mit dem Merkmal "langjährige Erfahrung" im Anforderungsprofil sollen nur solche Bewerber in die Bewerberauswahl einbezogen werden, die durch ihre Berufspraxis zusätzliches Wissen und Können erworben und durch ihre über einen längeren Zeitraum ausgeübte Berufstätigkeit ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten sowohl in der Breite als auch in der Tiefe verfestigt haben (vgl. dazu: OVG Bremen, Beschl. v. 16.02.2009 - 2 B 598/08 -, m.w.N.).

  • OVG Bremen, 27.07.2009 - 2 B 166/09

    Besetzung der Stelle des Direktors bei der Bürgerschaft

  • VG Regensburg, 10.01.2022 - RO 1 E 21.1927

    Anspruch auf Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens -

  • VGH Hessen, 16.03.2012 - 9 B 622/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Windenergieanlage

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2013 - 5 OA 290/12

    Bestimmen des Streitwerts i.R.d. Geltendmachung einer

  • VG Ansbach, 25.06.2010 - AN 11 E 10.00986

    Im Einzelfall unbegründeter Konkurrentenantrag eines Beamten im Verhältnis zu

  • VG Ansbach, 25.06.2010 - AN 11 E 10.00985

    Im Einzelfall unbegründeter Konkurrentenantrag eines Beamten im Verhältnis zu

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2021 - 11 S 80.21

    Vollstreckung eines Grundverwaltungsakts

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2021 - 2 M 49/21

    Konkurrentenstreitigkeit; Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung; Begriff

  • VG Ansbach, 30.12.2010 - AN 11 E 10.02377

    Im Einzelfall unbegründeter Eilantrag bei Beförderungskonkurrenz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2021 - 11 S 31.21

    Wiederholung von erstinstanzlichem Vorbringen im Beschwerdeverfahren;

  • VG Ansbach, 02.07.2013 - AN 11 E 13.00879

    Im Einzelfall begründeter Eilantrag bei Dienstposten- und Beförderungskonkurrenz

  • OVG Bremen, 04.02.2015 - 2 S 13/14

    Bemessung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren

  • VG Bayreuth, 22.06.2021 - B 5 K 20.315

    Umsetzungs-/Versetzungsbewerber, Auslegung einer Stellenausschreibung, ruhende

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